Konzernabschluss

Bei der Konsolidierung geht es darum, die Finanzabschlüsse einzelner Gesellschaften aus einer Gruppe oder eines Konzerns in einen einheitlichen Konzernabschluss zusammenzuführen.

Im Zuge dieser Zusammenführung erfolgt ein Abgleich der verschiedenen wirtschaftlichen Verflechtungen der Konzerngesellschaften untereinander (Intercompany Abgleich).

Erfolgte die Zusammenstellung der Gesellschaftsergebnisse auf Basis der konzerninternen Befehlsstruktur oder anderen spezifischen Gesichtspunkten, die das Management vorgegeben hat, spricht man von einer Managementkonsolidierung.

Bilden rechtliche Standards (IFRS, HGB, US GAAP etc.) die Grundlage für die Aufbereitung des Konzernabschlusses, spricht man von einer legalen Konsolidierung.

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